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Erleichterungen bei der Abgabe der Einnahmen-Überschussrechnung 2017
Ausnahmetatbestände und Härtefallregelung
Bereits seit 2005 ist der Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)“ verpflichtend für Einnahmen-Überschussrechner in Gebrauch. Allerdings hatte es das BMF in der Vergangenheit nicht beanstandet, wenn Unternehmer mit geringeren Betriebseinnahmen eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung abgaben. Doch diese Vereinfachungsregelung gilt nicht mehr. Nichtsdestotrotz gibt es Ausnahmen für einige Fälle.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo v. 20.4.2018 - ESt 03/2018 NWB RAAAG-82169Durch die Kurzinfo ESt 03/2018 vom hat die OFD Nordrhein-Westfalen eine auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte Liste von Ausnahmetatbeständen veröffentlicht, nach denen die Abgabe der Anlage EÜR nicht oder nicht auf elektronischem Wege erforderlich ist.
Die folgende Übersicht fasst die Ausnahmen zusammen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sachverhalt | Anlage EÜR in Papier | Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR | Verzicht auf Anlage EÜR |
Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. | X | ||
Unterschreitung der 410 €-Grenze des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG und gleichzeitiges Vorliegen mindestens eines Veranlagungsgrundes nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 EStG. | X | ||
Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG insgesamt steuerfrei bleiben. | X | ||
Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die die Freibeträge übersteigen ... |