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Ertragsteuerliche Erfassung und Buchung der Grunderwerbsteuer
Teil 2: Anteilsübertragungen und Umwandlungen
[i]Tiede, Ertragsteuerliche Erfassung und Buchung der Grunderwerbsteuer, Teil 1: Grundlagen und Übertragungen von Grundstücken auf Gesellschaften, BBK 13/2018 S. 630 NWB YAAAG-87725 Der Beitrag knüpft an den ersten Teil in der letzten BBK-Ausgabe 13/2018 an. Während im ersten Teil der Grundfall des Grundstückserwerbs sowie Übertragungen von Grundstücken auf Gesellschaften dargestellt wurden, geht es im Folgenden um Übertragungen von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften und um Umwandlungen von grundbesitzenden Gesellschaften.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Übertragungen von Anteilen an Grundbesitzen
1. Änderung des Gesellschafterbestands gem. § 1 Abs. 2a GrEStG
1.1 Grunderwerbsteuer
[i]Mindestens 95%ige AnteilsübertragungGehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein Grundstück, löst es Grunderwerbsteuer aus, wenn mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Dies wird grunderwerbsteuerlich behandelt, als würde das Grundstück auf eine neue Personengesellschaft übertragen (§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG). Steuerschuldner sind nicht die am Verkauf beteiligten ehemaligen und neuen Gesellschafter, sondern die Personengesellschaft selbst. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Grundbesitzwert gem. §§ 157 ff. BewG.
Am Vermögen der grundbesitzenden A-GmbH & Co. KG (Grundbesitzwert: 1 Mio. €) sind A als Kommanditist ...