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Finanzministerkonferenz: Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen
[i] Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM v. 21.6.2018 Die Finanzminister der Länder haben am in Berlin einen Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt, der unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zuvor in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war.
Details zur Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen:
[i]Nationale Steuergestaltungen im Bereich Ertragsteuern, ErbSt und GrEStDie Anzeigepflicht soll u. a. für die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer gelten.
Anzeigepflichtig sind laut Gesetzentwurf nationale Steuergestaltungen, die dazu dienen, den deutschen Steueranspruch zu verringern, die Entstehung des Steueranspruchs in andere Besteuerungszeiträume zu verschieben oder Ansprüche auf S. 1952Steueranrechnung bzw. -erstattung zu begründen. In erster Linie sind die Anbieter entsprechender Steuergestaltungen (Intermediäre), nachrangig der Steuerpflichtige selbst, anzeigepflichtig.
[i]AusnahmenUm die Anzeigepflicht auf bedeutsame und haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu beschränken, ist eine Anzeige u. a. nicht erforderlich, wenn
die Steuergestaltung bereits nachweislich b...