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Finanzministerkonferenz: Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen
[i] Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM v. 21.6.2018 Die Finanzminister der Länder haben am in Berlin einen Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt, der unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zuvor in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war.
Details zur Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen:
- [i]Nationale Steuergestaltungen im Bereich Ertragsteuern, ErbSt und GrEStDie Anzeigepflicht soll u. a. für die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer gelten. 
- Anzeigepflichtig sind laut Gesetzentwurf nationale Steuergestaltungen, die dazu dienen, den deutschen Steueranspruch zu verringern, die Entstehung des Steueranspruchs in andere Besteuerungszeiträume zu verschieben oder Ansprüche auf S. 1952Steueranrechnung bzw. -erstattung zu begründen. In erster Linie sind die Anbieter entsprechender Steuergestaltungen (Intermediäre), nachrangig der Steuerpflichtige selbst, anzeigepflichtig. 
- [i]AusnahmenUm die Anzeigepflicht auf bedeutsame und haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu beschränken, ist eine Anzeige u. a. nicht erforderlich, wenn - die Steuergestaltung bereits nachweislich b...