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NWB Nr. 13 vom Seite 899

Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nimmt ihren Lauf

Erika Simon

[i] PM des Europäischen Rates v. 13.3.2018 Der europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFin) hat am eine Einigung zur Einführung einer Anzeigepflicht, die u. a. Steuerberater als sog. Intermediäre im Bezug auf Steuerplanungsmodelle mit einer grenzüberschreitenden Komponente trifft, erzielt. Der Rat wird die DAC 6-Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind. Die Richtlinie eröffnet eine europaweit einheitliche Regelung, die der deutsche Gesetzgeber bis zum umzusetzen hat. Die neuen Meldepflichten gelten dann ab dem . Die Entwicklung auf europäischer Ebene wird die Diskussion in Deutschland um eine Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen, die ohnehin in Gang ist und die Gemüter erregt, weiter befeuern.

I. Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Modelle

[i]Modellhafte Steuergestaltungen stehen im FokusDie Einzelheiten der Informationspflichten sind noch nicht abschließend geklärt. Neben den persönlichen Angaben zu den Intermediären und den Steuerpflichtigen müssen Informationen über das angewendete Modell bereitgestellt werden. Anhang IV der Richtlinie bestimmt anhand von fünf Kriterien, welche grenzübe...

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