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Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen
Gesetzgeber scheint zur Umsetzung der Neuregelung entschlossen
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am auf weitere Verschärfungen des Steuerrechts verständigt und u. a. den Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen vorgelegt. Der Entwurf wurde unter der Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet. Das Vorhaben ist allerdings nicht neu. Bereits 2007 gab es einen ähnlichen Entwurf, welcher letztlich aber – auch aus verfassungsrechtlichen Bedenken – vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden ist. Die verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen weiterhin, aber diesmal scheint der Wille des Gesetzgebers zur Umsetzung ausgeprägter zu sein. Der nachfolgende Beitrag stellt die vorgesehene Neuregelung kurz vor.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begründung des Gesetzes
1. Verschaffung von Informationen für Verwaltung und Gesetzgeber
[i]Schutz der Steuerbemessungsgrundlagen gegen Aushöhlung immer schwierigerIn der Gesetzesbegründung heißt es zur Notwendigkeit des Gesetzes, dass der Mangel an umfassenden und relevanten Informationen über bedeutsame, insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zeitnahe Reaktionen ...