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Keine Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Krankenversicherungsbeiträge
Der BFH hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil v. - X R 3/16 NWB SAAAG-80498 entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden können.
Sachverhalt und
Verfahrensgang
Der Kläger ist privat
krankenversichert und hatte zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes
Beiträge gezahlt und gleichzeitig im Streitjahr eine Beitragserstattung
erhalten. Zur Ermittlung der als Sonderausgaben abziehbaren
Krankenversicherungsbeiträge hatte der Kläger die gezahlten Beiträge um die
erhaltene Beitragserstattung gekürzt, rechnete aber Aufwendungen für
Krankheitskosten gegen. Diese hatte er selbst getragen, um die Erstattung der
Krankenversicherungsbeiträge zu erlangen.
Das Finanzamt erkannte die Kürzung nicht an und minderte die abziehbaren Versicherungsbeiträge um die Beitragserstattungen, ohne aber die Krankheitskosten in Abzug zu bringen. Das NWB KAAAF-79744) sowie der BFH folgten der Auffassung des Finanzamts.
Nach Ansicht des Klägers besteht sowohl ein rechtlicher als auch ein wirtschaftlic...