PiR Nr. 3 vom Seite 1

Was Sie schon immer wissen sollten ...

WP Dr. Jens Freiberg | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

... betreffend den goodwill, aber (noch) nicht gefragt haben.

Im Rahmen ihres Beitrags widmen sich Ulrich Moser, Thomas Tesche und Christoph Hell ausführlich dem Auseinanderklaffen des theoretischen Anspruchs und der praktischen Wirklichkeit betreffend die Berichterstattung über den Geschäfts- oder Firmenwert in der deutschen Bilanzierungspraxis. Anhand eines ausführlichen Fallbeispiels werden dem Leser die inhaltliche Zusammensetzung des goodwill und die Abgrenzung zu anderen immateriellen Vermögenswerten erläutert. In mehreren Schritten wird in mehr als 21 Gleichungen – ausgehend von einem ausgeklügelten Symbolverzeichnis – der derivativ erworbene goodwill unter Aufdeckung von fehlenden Ausführungen im Regelwerk in einzelne Bestandteile zerlegt. Der im Anschluss an die umfängliche theoretische Beleuchtung angestellte Blick in die Praxis offenbart eine Erklärungslücke. Die Anhangangaben in der deutschen Berichterstattungspraxis werden nach Auffassung der Autoren der Komplexität des goodwill nicht gerecht. Der Leser vermag dann sein eigenes Urteil zu treffen, ob nicht die Vorgaben der Abbildung zu komplex sind und die Angaben eigentlich genügend Umfang haben.

... der Standardsetzer aber bislang nicht klar genug formuliert hat.

Kurzfristig vor dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des neuen Bewertungskonzepts für Finanzinstrumente (IFRS 9) hat der IASB – abgekoppelt aus dem Annual Improvement Cycle – eine ergänzende Klarstellung an IAS 28 veröffentlicht, die den Vorrang der Wertminderungskonzeption für Finanzinstrumente, die für die equity-Bewertung als Teil der Nettoinvestition in das Beteiligungsunternehmen anzusehen sind. Nadine Antonakopoulos stellt die Anpassungen und deren Anwendungszeitpunkt anhand eines ausführlichen Beispiels dar.

... der Standardsetzer aber nicht verrät.

Die Autoren Christine Wieser und Bernd Hacker greifen die ab diesem Jahr erstmals verpflichtend anzuwendenden Vorgaben für die bilanzielle Abbildung bezogen auf die Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts auf (). Das neu geschaffene Konzept soll dem in der Finanzmarktkrise aufgeworfenen Vorwurf, die Wertberichtigung im mittlerweile aufgehobenen incurred loss model des IAS 39 sei „too little and too late“, entgegenwirken. Bereits im Zugangszeitpunkt eines Finanzinstruments ist – einen bereits eingetretenen Kreditverlust ausgeklammert – eine Risikovorsorge in Höhe des 12-month expected credit loss zu erfassen, die bei Verschlechterung der Kreditqualität auf einen lifetime expected credit loss auszuweiten ist. Im Standard selber finden sich zwar die Prinzipien für die Bestimmung der Risikovorsorge der Höhe nach, eine Konkretisierung fehlt aber. Anhand eines Beispiels zeigen die Autoren eine mögliche Vorgehensweise zur Bestimmung der Risikovorsorge nach IFRS 9.

Auch mit dieser Ausgabe freuen wir uns, Ihnen praxisbezogene Einblicke in die Internationale Rechnungslegung anbieten zu können. Abgerundet werden die Beiträge im Duell von Haaker und Freiberg () zur WACC-Salberei im impairment-Test sowie unseren Rubrikbeiträgen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

Beste Grüße

Jens Freiberg

Fundstelle(n):
PiR 3/2018 Seite 1
QAAAG-77380