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Umsatzsteuer | Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen
Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nach dem Urteil des Hessischen nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung, über die abgerechnet wird, ermöglicht.
Die Klägerin war im Textilhandel unternehmerisch tätig. Sie vertrieb Damenoberbekleidung (insbesondere T-Shirts und Blusen) im Niedrigpreissegment. Die Kleidungsstücke wurden jeweils in großen Mengen in verschiedenen Standardgrößen und in mehreren Farben von Großhändlern eingekauft. Die Einkaufspreise je Artikel bewegten sich jeweils im unteren einstelligen Eurobereich. Das Finanzamt versagte bei einigen Rechnungen zulasten der Klägerin den Vorsteuerabzug, weil sich die Bezeichnungen der geli...