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Umsatzsteuer | Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen
Mit Urteil v. - Rs. C-264/14 „Hedqvist“ NWB FAAAF-08203 hatte der EuGH entschieden, dass es sich bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt. Daneben können den Urteilsgrundsätzen auch generelle [i]Eine ausführliche Darstellung zu den Besteuerungsfragen rund um Kryptowährungen lesen Sie in Kürze in der NWBAusführungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. virtuellen Währungen, die wie der Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und die keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen, entnommen werden. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen, die sich auf Bitcoin oder...