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Die Sperrfristen im Steuerrecht
Checklisten zur Überwachung für den Praktiker
Im Falle der Übertragung von betrieblichen Sachgesamtheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) und Einzelwirtschaftsgütern, zu Buchwerten ohne Aufdeckung der stillen Reserven enthalten die gesetzlichen Vorschriften Sperrfristen, bis zu deren Ablauf eine Weiterveräußerung oder Entnahme zu einer rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven mit zum Teil erheblichen steuerlichen Belastungen führt.
Entsprechende Regelungen ergeben sich insbesondere aus dem Einkommensteuergesetz (EStG), Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Es ist also wichtig, die Sperrfristen zu überwachen.
I. Zusammenfassende Übersicht der Sperrfristen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begünstigung | Sperrfrist | Beginn ab |
5 Jahre | Tag der
Übertragung | |
3 Jahre | Abgabe
der Steuererklärung des Übertragenden für das Jahr, in dem die Übertragung
stattgefunden hat | |
7 Jahre | Tag der
Übertragung | |
3 Jahre | Abgabe
der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der
Realteilung | |
7 Jahre | Tag der
Übertragung/Realteilung | |
5 Jahre | Bildung
der Rücklage | |
5 Jahre | Steuerlicher
Umwandlungsstichtag | |
5 Jahre | Steuerlicher
Umwandlungsstichtag | |
7 Jahre | Einbringungszeitpunkt | |
7 Jahre | Einbringungszeitpunkt |
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils erfolgt zwingend zu Buchwerten (