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Mandatsverhältnis | Vereinbarung in Form eines Fernabsatzvertrags
(Auch) Ein Vertrag über eine anwaltliche Dienstleistung kann als Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) mit der Folge qualifiziert werden, dass das allein auf elektronischem Wege zustande gekommene Mandatsverhältnis innerhalb der entsprechenden Frist vom Mandanten wirksam widerrufen werden kann. Zwar scheidet der Anwaltsvertrag, der nur unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, regelmäßig aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts aus. Sind dagegen Akquise und/oder Erbringung der anwaltlichen Dienstleistungen insgesamt erkennbar und systematisch über die Distanz mittels elektronischer Kommunikationsmittel hin ausgerichtet, genügt es bereits, wenn der Anwalt seine Kanzlei so organisiert hat, dass Anwaltsverträge mit Verbrauchern regelmäßig auch im Fern...