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Erste Entscheidung zum Reinvestitionszeitraum sowie zur Mindestquote
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-69682 Das FG Münster hat sich in seinem Urteil v. - 3 K 1879/15 Erb NWB SAAAG-68011 gleich zwei offener Auslegungsfragen im Erbschaftsteuerrecht angenommen. Dabei handelt es sich – soweit ersichtlich – um eine erstmalige finanzgerichtliche Entscheidung. Die erste Frage betrifft den Ablauf der Reinvestitionsfrist nach § 13a Abs. 5 (jetzt: Abs. 6) Satz 4 ErbStG und die zweite Frage beschäftigt sich mit der 25 %igen Mindestbeteiligungsquote nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Die Regelung des § 13a Abs. 5 Satz 2 bis 4 ErbStG a. F. findet sich in § 13a ErbStG in der Fassung vom in Abs. 6 Satz 2 bis 4 wieder, so dass die Rechtsprechung auch auf die Neuregelung anzuwenden ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Sachverhalt
[i]FA: Reinvestitionsfrist ist nicht verlängerbare AusschlussfristDas beklagte Finanzamt hat gegenüber dem Kläger Schenkungsteuer festgesetzt, weil der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag nachträglich weggefallen seien. Zum einen habe der Kläger den Veräußerungserlös aus der ihm geschenkten GmbH-Beteiligung nicht innerhalb des Sechsmonatszeitraums nach § 13a Abs. 5 (jetzt: Abs. 6) Satz 4 ErbStG reinvestiert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei der Reinvestitionsfrist des § 13a Abs. 5 (jetzt: Abs. 6) Satz 4 ErbStG um eine nicht verlängerbare Auss...