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Erste Entscheidung zum Reinvestitionszeitraum sowie zur Mindestquote
FG Münster entwickelt Erbschaftsteuerrecht fort
Das FG [i]FG Münster, Urteil v. 20.11.2017 - 3 K 1879/15 Erb NWB SAAAG-68011 Münster hatte in seinem Urteil v. - 3 K 1879/15 Erb NWB SAAAG-68011 die Chance, das Erbschaftsteuerrecht gleich in zwei Bereichen fortzuentwickeln. Zum einen konnte das Finanzgericht die Zeitspanne des Reinvestitionszeitraums nach § 13a Abs. 5 (jetzt: Abs. 6) Satz 4 ErbStG und zum anderen die Mindestbeteiligungsquote nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG richterlich auslegen. Das FG Münster hat die Chance genutzt und bei seiner Entscheidung den Sinn und Zweck der Regelung beherzigt. Die Regelung des § 13a Abs. 5 Satz 2 bis 4 ErbStG a. F. findet sich in der Fassung vom in § 13a Abs. 6 Satz 2 bis 4 ErbStG wieder, so dass die Rechtsprechung auch auf die Neuregelung anzuwenden ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Urteilsfall
1. Sachverhalt
[i]Nachträglicher Wegfall des Verschonungsabschlags und des AbzugsbetragsStreitig ist, ob die Schenkungsteuer wegen des nachträglichen Wegfalls des Verschonungsabschlags und des Abzugsbetrags infolge der Veräußerung des begünstigten Vermögens anderweitig festgesetzt werden konnte (§ 13a Abs. 5 [jetzt: Abs. 6] ErbStG).
Der Kläger erhielt mit notariellem Vertrag vom von seinem Bruder einen Anteil an einer GmbH im Wege der Schenkung. Bereits im Juni 2012 e...