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Einkommensteuer | Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt
Nach dem gilt die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt auch in Fällen, in denen eine Personengesellschaft Gläubiger der Kapitalerträge ist.
Die Klägerin hatte eine Gewinnausschüttung zugunsten ihrer Alleingesellschafterin, einer GmbH & Co. KG, vorgenommen, ohne Kapitalertragsteuer einzubehalten. Das Finanzamt forderte die Kapitalertragsteuer gem. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG nach und berief sich vornehmlich darauf, dass Gläubiger der Kapitalerträge die Gesellschafter der GmbH & Co. KG seien und Personengesellschaften nicht in den Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift des § 44a Abs. 5 EStG fielen. Das FG Hamburg hingegen sah die Tatbestandsvoraussetzungen des § 44a Abs. 5 EStG für eine Abstandnahme vom Steuerabzug als erfüllt an. Die [i]Ronig, Kapitalertragsteuer (ab 2009), infoCenter NWB IAAAC-91606 Eigenschaft als sog. Dau...