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Einkommensteuer | Dauertestamentsvollstreckung – Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. (2) Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch des Testamentsvollstreckers nach dem Nachlasswert bemisst. (3) Für die Aufteilung der einheitlichen Kosten der Testamentsvollstreckung auf verschiedene [i]Langenkämper, Werbungskosten Vermietung und Verpachtung, infoCenter NWB PAAAB-04908 Einkunftsarten kommt es auf die Zusammensetzung des Nachlasses im jeweiligen Veranlagungszeitraum an.
Ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer, die ...