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Einkommensteuer | Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“
Das regelt die spendenrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des „Crowdfunding“ (§ 10b EStG). Dieses bezeichnet eine verbreitete Möglichkeit der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen zur Finanzierung einzelner Projekte vorsieht.
[i]Meier, Spenden, infoCenter NWB DAAAB-13232 Die Unterstützer des „klassischen Crowdfunding“ erhalten für ihren Beitrag zur Erreichung des Finanzierungsziels eine Gegenleistung. Zahlungen im Rahmen eines „klassischen Crowdfunding“ sind daher nicht als „Spende“ abziehbar. Beim sog. Spenden Crowdfunding erhalten weder die einzelnen Zuwendenden noch das Crowdfunding-Portal für die Zuwendung eine Gegenleistung. Wenn der Empfänger der Finanzierungsmittel aus dem Crowdfunding eine nac...