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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag zulässig auch im Sonderbetriebsvermögen
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) darf auch im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft gebildet werden. Er ist dann aber zwingend auch im Sonderbetriebsvermögen nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG hinzuzurechnen, selbst wenn die Investition im Gesamthandsbereich der Personengesellschaft erfolgt.
[i]Hinzurechnung ist actus contrarius zur BildungDas FG begründet seine Auffassung nicht nur mit dem Wortlaut des § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG in der im Streitjahr 2010 gültigen Fassung, wonach der IAB hinzuzurechnen ist, sondern auch mit der Funktion der Hinzurechnung als sog. actus contrarius (Gegenstück) zum IAB. Daher muss die Hinzurechnung dort erfolgen, wo der IAB gebildet worden ist.
[i]Keine Auswirkung auf Höhe des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStGWeiterhin stellt das FG klar: Weder die Bildung des IAB im Sonderbetriebsvermögen noch dessen spätere Hinzurechnung im Sonderbetriebsvermögen wirken sich auf die Kapitalkontenentwick...