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Steuerrecht | Tantieme und Verlustrücktrag
Eine Tantieme führt bereits im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer beherrschender Gesellschafter ist. Die Tantieme darf nicht um einen Verlustrücktrag gekürzt werden, d. h. um einen Verlust aus dem Folgejahr. Ausnahme: Dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
Geschäftsführer und Alleingesellschafter der A-GmbH ist A. Dieser soll nach seinem Anstellungsvertrag eine [i]Tantieme wird bei Fälligkeit nicht ausgezahlt jährliche Tantieme i. H. von 10 % des Gewinns nach Verrechnung mit Verlustvorträgen erhalten, die einen Monat nach Genehmigung S. 1137des Jahresabschlusses fällig ist. Die A-GmbH erzielt im Jahr 2015 einen Gewinn von 100.000 € und im Jahr 2016 einen Verlust von 60.000 €. Die A-GmbH hat aber keinen Verlustvortrag zum . Der Jahresabschluss für 2015 wird am festgest...