Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.07.2017 X S 2/17 (PKH), StuB 23/2017 S. 933

Aufzeichnungspflicht von Prostituierten

(1) Der Prozessbevollmächtigte ist auch bei einem Unglücksfall in seiner Kanzlei gehalten, sich in den Tagen unmittelbar nach diesem Vorfall zu vergewissern, dass sämtliche fristwahrenden Schriftsätze, die versandt werden mussten, zumindest nachträglich übermittelt worden sind. (2) Um die Einkünfte einer Prostituierten überprüfbar zu machen, ist auch diese zu Einzelaufzeichnungen verpflichtet (Bezug: § 56 Abs. 1 FGO; § 162 Abs. 1, 2 AO).

Praxishinweise

Das FA schätzte die Betriebseinnahmen wie -ausgaben der klagenden Prostituierten unter Berücksichtigung von Parametern aus der Rechtsprechung des zuständigen FG. Unabhängig von der einkommensteuerlichen Einkünftequalifikation hat auch eine Prostituierte ihre Einkünfte zu versteuern, so der BFH. Dies ergibt sich bereits aus § 40 AO, der auch (früher) sittenwidrig...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen