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Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung
(1) Welche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung zu stellen sind und ob – wie bei der Forderungspfändung – der Gegenstand und der Schuldgrund der Forderung anzugeben sind, was regelmäßig die Angabe der Steuerart, für die Erstattungsansprüche bestehen sollen, einschließt, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Steuerart, für die ein Erstattungsanspruch besteht, muss in der Anordnung der Nachtragsverteilung nicht angegeben werden, wenn sich diese auf sämtliche Steuerarten bezieht. In zeitlicher Hinsicht ist die Bezugnahme auf den Insolvenzzeitraum ausreichend, sofern der betreffende Veranlagungszeitraum vollständig in die Dauer des Insolvenzverfahrens fällt. (2) Wird das Insolvenzverfahren nach der Schlussverteilung aufgehoben,...