Praxis des Internationalen Steuerrechts 2016/2017
7. Aufl. 2017
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V. Umsatzsteuer (Küffner)
1. Rechnungsberichtigung
1.1. Rechnungsberichtigung und Rückwirkung
1.1.1 Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung
Rechnungsberichtigung ist möglich, wenn die Rechnung nicht alle Angaben enthält oder Angaben in der Rechnung unzutreffend sind
Var. 1: Dokument, welches die fehlenden oder unzutreffenden Angaben berichtigt und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist (§ 31 Abs. 5 Satz 2 UStDV)
Var. 2: Storno der ursprünglichen Rechnung und Neuausstellung
Vorsicht wegen § 14c UStG
1.1.2 – Pannon Géb Centrum kft
Frage: Kommt Rechnungsberichtigung entgegen dt. Praxis Rückwirkung zu und zwar auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung?
EuGH nimmt keine Abgrenzung zu Rs. Terra-Baubedarf vor (keine Rückwirkung erstmaliger Rechnungserteilung auf Leistungszeitpunkt)
Keine Verzinsung nach § 233a AO mehr, wenn FA Vorsteuerabzug in BP aufgrund Rechnungsmängeln versagt und Korrektur erfolgt
Rückwirkung der Rechnungsberichtigung nicht immer nur vorteilhaft, z. B. wenn Leistungsempfänger schon bestandskräftig veranlagt
1.1.3 – Petroma Transports u. a.
Sachverhalt