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Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 in der Sozialversicherung
Traditionell ist der 1.1. im Personalbüro der Unternehmen sowie in den Steuerbüros das Datum, an dem eine ganze Reihe von Neuerungen in Kraft treten. Auch wenn viele Änderungen durch die Updates der Entgeltabrechnungsprogramme quasi „automatisch“ Eingang in die Alltagspraxis finden, so zeugen die anhaltend hohen Besucherzahlen bei den vielfältig angebotenen Seminarveranstaltungen zum Jahreswechsel doch von einem hohen „aktiven“ Informationsbedürfnis der Praktiker. Ergänzend dazu sollen die folgenden Ausführungen einen schwerpunktmäßig auf die Sozialversicherung zugeschnittenen Überblick über die Änderungen geben.
I. Beschäftigung im Ausland
1. Neuer Zeitplan für das maschinelle Verfahren zur Ausstellung von A 1-Bescheinigungen bei Entsendungen ins Ausland
Gelten für einen vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz entsandten Beschäftigten nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, so kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Besche...