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Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 in der Entgeltabrechnung
Nur noch wenige Tage bis Silvester, und auch bei diesem Jahreswechsel treten eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft. Traditionell ist der 1.1. der Tag mit den meisten gesetzlichen Änderungen. Und obwohl wir zu diesem Jahreswechsel erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine geschäftsführende Bundesregierung haben, bringt das neue Jahr eine Vielzahl von Änderungen mit sich. In diesem Beitrag stelle ich Ihnen alle wichtigen Änderungen zusammengefasst und übersichtlich dar.
I. Beschlossene Änderungen
1. Gesetz zur Änderung der EU-Mobilitätsrichtlinie
Das bereits am beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie bringt mit der nächsten Umsetzung wesentliche Änderungen ab dem im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Im Gesetz werden die Unverfallbarkeitsfristen von bisher der Vollendung des 25. Lebensjahres auf die Vollendung des 21. Lebensjahres herabgesetzt (§ 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Gleichzeitig wird die Unverfallbarkeitsfrist für die Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren auf drei Jahre herabgesetzt. Dabei ist die Übergangsregelung zu beachten, nach der bei Zusagen, die im Zeitraum vom bis gegeben wurden, die Unverfallbarkeit auch dann g...