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Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Zuflusszeitpunkt von Beiträgen des AG zu einer Direktversicherung (BFH)
Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet. § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ist auf sonstige Bezüge nicht anwendbar (; veröffentlicht am ).
Hintergrund:
Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 €, wenn die Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem erteilt wurde (§ 3 Nr. 63 EStG). Steuerfrei waren im nachfolgenden Streitfall Beiträge bis höchstens 4 % von 66.000 € zzgl. 1.800 €, somit 4.440 €/Kalenderjahr.
Sachverhalt:
Zwischen A und der Klägerin (Arbeit...