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Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2018
Die Grenzwerte der Sozialversicherung ändern sich in der Regel jährlich. Davon werden nahezu alle Sozialversicherungszweige erfasst. Entsprechende Änderungen treten auch im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 ein.
I. Bezugsgrößen
Die Bezugsgröße ist als Grenzwert, von dem sich viele weitere Grenzwerte ableiten, von großer Bedeutung in der Sozialversicherung. Ihre Rechtsgrundlage ist § 18 SGB IV. Die Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorangegangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. Es gibt zwei unterschiedliche Bezugsgrößen für Ost und West. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Bezugsgröße West auch im Osten Deutschlands, nicht jedoch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 309 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
2018 beläuft sich die Bezugsgröße West auf € 36.540 € im Kalenderjahr. Dies entspricht einem Monatsbetrag von 3.045 €. Die Bezugsgröße Ost für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 2018 jährlich 32.340 € (monatlich 2.695 €). Ein weiterer wichtiger Grenzwert, der sich daraus ableitet, ist insbesondere die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie besteht für Familienangehöri...