StuB Nr. 22 vom Seite 1

Quantilsschätzungen bei Zeitreihenvergleichen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... BFH-Rechtsprechung

Die Steuerausfälle im Milliardenbereich in den bargeldintensiven Bereichen der Wirtschaft, sowohl beim Einsatz offener Ladenkassen als auch durch den flächendeckenden Einsatz manipulierter Kassensysteme sind als ein großes Ärgernis seit vielen Jahren bekannt. Immer häufiger war in letzter Zeit die Rechtsprechung mit dieser Thematik beschäftigt und auch der Gesetzgeber hat jüngst mit dem sog. Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung auf diese Entwicklung reagiert. Gleichzeitig ist die Finanzverwaltung immer intensiver bemüht, Einnahmenverkürzungen in bargeldintensiven Branchen aufzudecken.

Der X. BFH-Senat hat sich erneut zur Frage der Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung und der Zulässigkeit von Schätzmethoden geäußert. Durch Beschluss vom zu einer Beschwerde im AdV-Verfahren sind die Anforderungen an die Aufzeichnung bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung unter Verwendung offener Ladenkassen präzisiert und auch auf Klein-Dienstleister erweitert worden. Gleichzeitig wurden die Grenzen der Anwendung des Zeitreihenvergleichs durch Vornahme einer Quantilsschätzung zur Begründung der Schätzungshöhe aufgezeigt. Herrfurth stellt den BFH-Beschluss ab vor.

Nicht rückzahlbare öffentliche Investitionszuschüsse

Weder aus der Literatur noch aus der Rechtsprechung ergibt sich derzeit ein einheitliches Bild zur sofortigen erfolgswirksamen Erfassung von zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen. Gerade in der handelsrechtlichen Literatur finden sich namhafte Autoren, die eine wahlweise sofortige erfolgswirksame Erfassung nicht ausschließen. Da deren auf die handelsrechtlichen GoB bezogene Argumentation durchaus nicht völlig unvertretbar erscheint, ist eine Vereinheitlichung auf diesem Weg nur schwer zu erreichen. Auch die Rechtsprechung lässt über die Jahrzehnte kein einheitliches Bild erkennen und bewegt sich zwischen der Befürwortung, der Ablehnung und dem Offenlassen der Entscheidung bezüglich eines Wahlrechts. Vor diesem Hintergrund untersucht Mujkanovic ab , ob der Rückgriff auf die Regelung des IAS 20, die sich konzeptionell mit der Auffassung des IDW deckt, eine Lösung des Problems herbeiführen kann.

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Die Geschichte der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen ist lang und wechselvoll. Aktuell gibt es eine Art „Schlagabtausch“ zwischen BMF und BFH zum Billigkeitserlass von Steuern auf einen Sanierungsgewinn. Schmittmann stellt ab die derzeitige Situation dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 22/2017 Seite 1
LAAAG-62287