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RENO Nr. 11 vom Seite 6

Insolvenzordnung – kein Buch mit 7 Siegeln

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen; Rostock

Die Insolvenzordnung bzw. das Insolvenzverfahren sind nicht Bestandteil der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten. Dennoch treffen in unserer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Arbeitsaufgaben auf Vorgänge aus der Insolvenzordnung. Sei es im Rahmen der Zwangsvollstreckung, der Prozessführung oder weil eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden soll. Die Beiträge in dieser Reihe sollen einen Überblick geben. Sie beziehen sich ausschließlich auf die seit dem gültige Fassung der Insolvenzordnung.

Allgemeines

Viele ReNos oder Rechtsfachwirte/Rechtsfachwirtinnen arbeiten nach der Ausbildung gelegentlich als Insolvenzsachbearbeiter(innen). Ein Ausbildungsberuf ist dies allerdings nicht. Hier gilt: Learning by doing. Aber: So schwer ist die Insolvenzordnung (InsO) gar nicht zu verstehen.

Zwangsvollstreckung trifft Insolvenzverfahren

Vorneweg: Keine Angst vor der Insolvenzordnung!

In den allermeisten Fällen können wir an das Wissen aus der ZPO – also aus der Berufsausbildung und der täglichen Arbeit – anknüpfen, denn:

Rechtsgrundlagen

§ 4 InsO – Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung

Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.

Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge zur Insolvenzmasse, Wirkung von Pfä...