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RENO Nr. 11 vom Seite 2

Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte, mehrere Auftraggeber

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Mandant nicht nur von einem Rechtsanwalt, sondern von mehreren Rechtsanwälten vertreten wird, insbesondere dann, wenn neben dem Hauptbevollmächtigten ein Unterbevollmächtigter oder aber ein Korrespondenzanwalt beauftragt wird. Ferner vertritt der Rechtsanwalt häufig mehrere Mandanten, z. B. ein Ehepaar als Vermieter, mehrere Mitglieder einer Erbengemeinschaft oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Haupt- und Untervollmacht

Diese Konstellation kommt immer wieder vor, wenn der Hauptbevollmächtigte seinen Sitz an einem anderen Ort hat als an dem Ort, an dem sich das zuständige Prozessgericht befindet.

Beispiel

Rechtsanwalt Müller aus Köln klagt für seinen Mandanten eine Forderung auf Rückzahlung eines Darlehens beim zuständigen Gericht in Berlin ein.

Insbesondere, wenn es sich um eine kleinere Forderung handelt, macht es Sinn, wenn der Hauptbevollmächtigte einen am Prozessort (hier in Berlin) ansässigen Kollegen mit der Wahrnehmung des Termins beauftragt.

In unserem Beispiel wäre Rechtsanwalt Müller der Hauptbevollmächtigte und der Berliner Rechtsanwalt Unterbevollmächtigter (auch Terminsvertreter genannt).

Durch die Vertretung des Mandant...