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Erbschaftsteuerliche Behandlung unternehmerischen Vermögens
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-60633 Die Erbschaftsteuerreform hat die Ermittlung der Steuer nicht erleichtert. Das neu eingeführte Netto-Verwaltungsvermögensprinzip hat zu einer Vielzahl von Änderungen geführt, die in der Praxis zu lösen sind. Die Finanzverwaltung hat hierzu koordinierte Ländererlasse vom (BStBl 2017 I S. 902) herausgegeben, die für Erwerbe nach dem gelten. Die Erlasse enthalten u. a. wichtige Vorgaben zur Rechentechnik, die anzuwenden ist, um das aus betrieblichem Vermögen resultierende steuerpflichtige Vermögen zu bestimmen. Die detaillierten Rechenschritte sind erforderlich, um die mit der Erbschaftsteuerreform eingeführten Regelungen in die Praxis umzusetzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote
[i]Geändertes Netto- VerwaltungsvermögensprinzipNach den Neuregelungen ist für das begünstigungsfähige Vermögen zunächst die Berechnung der geänderten Verwaltungsvermögensquote von 90 % erforderlich, die als Voraussetzung für die Anwendung der Regelverschonung von 85 % nicht erreicht bzw. überschritten werden darf. Im Falle eines Antrags auf Optionsverschonung darf eine Verwaltungsvermögensquote von 20 % nicht überschritten werden, damit die Vollverschonung reali...