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LSG Berlin-Brandenburg 10.07.2017 L 32 AS 1879/14, NWB 45/2017 S. 3408

Arbeitslosenversicherung | Steuerbefreite Honorartätigkeit schlägt sich auch bei der Bestimmung des ALG II nieder

Erbringt eine leistungsberechtige Person eine steuerbefreite nebenberufliche Honorartätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG), ist dies auch im Rahmen des erhöhten Freibetrags bei Bestimmung des ALG II (§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II) zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Die Beteiligten streiten über die Höhe von ALG II, und zwar in Bezug auf den Umfang des Grundfreibetrags im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerfreiem Einkommen. Der monatliche Freibetrag von 100 € erhöht sich auf 175 € (§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II i. d. F. des Ehrenamtsstärkungsgesetzes vom , BGBl 2013 I S. 556 – seit : 200 €) für solche leistungsberechtigten Personen, die aus mindestens einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen erhalten, die steuerfrei sind. Das Honorar für die Tätigkeit im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft ist steuerprivilegiert (§ 3 Nr. 26 EStG) und demnach mit dem höheren Freibetrag auch grundsich...

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