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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 1143

Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers: Ein Fall für die Tarifermäßigung des § 34 EStG?

Joschka Gommers

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-60629 Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 EStG soll es nach Auffassung des FG Münster ausreichen, dass eine irgendwie geartete Konfliktlage zwischen den Arbeitsvertragsparteien bestand, [i]FG Münster, Urteil vom 17.3.2017 - 1 K 3037/14 E NWB IAAAG-49646 zu der beide Seiten beigetragen haben. Auf das Gewicht und die zeitliche Reihenfolge der Verursachungsbeiträge soll es hingegen nicht ankommen. Wegen des Zwecks der Tarifermäßigung begegnet diese Auffassung jedoch Bedenken.

Ausführlicher Beitrag s. .

Grundzüge der Tarifermäßigung

Die Zahlung einer Abfindung wird beim Arbeitnehmer häufig zu einer Zusammenballung von Einkünften führen. Der Steuersatz für den Veranlagungszeitraum, in den die Abfindung fällt, wird hierdurch in der Regel erheblich höher sein als der Steuersatz, der sich bei einer Zahlung der gleichen Summe als laufendes Gehalt über mehrere Veranlagungszeiträume ergeben hätte. Das Steuerrecht sieht zum Schutz des Steuerpflichtigen daher prinzipiell mit § 34 EStG die Möglichkeit einer Tarifermäßigung für Abfindungen vor (sog. Fünftelregelung). Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Tarifermäßigung von vornherein ausgeschlossen, wenn allein d...

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