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Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers: Ein Fall für die Tarifermäßigung des § 34 EStG?
FG Münster, Urteil vom 17.3.2017 - 1 K 3037/14 E
Die [i]Bleschick in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG-Kommentar, § 34 NWB BAAAG-35517 Tarifbegünstigung des § 34 EStG soll für Entlassungsentschädigungen ausgeschlossen bleiben, wenn der Steuerpflichtige allein für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist. Nach Auffassung des FG Münster sei dies aber schon dann nicht der Fall, wenn eine irgendwie geartete Konfliktlage zwischen den Parteien bestanden habe, zu der beide Seiten beigetragen hätten ( NWB IAAAG-49646). Auf das Gewicht und die zeitliche Reihenfolge der Verursachungsbeiträge solle es dann nicht ankommen. Vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Tarifermäßigung begegnet diese Auffassung jedoch Bedenken.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Muster „Aufhebungsvereinbarung“ NWB KAAAB-05387
Muster „Kündigungsschutzklage“ NWB MAAAE-27788
Berechnungsprogramm „Abfindungsrechner“ NWB TAAAD-52180
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrags“ NWB OAAAB-03423 Wird einem Mitarbeiter durch den Arbeitgeber gekündigt, steht hiernach häufig ein Kündigungsschutzprozess im Raum. Meist endet solch ein Prozess in einem gerichtlichen Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis zwar beendet, aber d...