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Scheidung | Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags in einer sog. Unternehmerehe
Ein Ehevertrag im Fall der sog. Unternehmerehe kann sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (st. Rspr.; vgl. nur NWB FAAAE-59279, Rn. 38). Wenn nicht außerhalb der Vertragsurkunde verstärkende Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Ungleichheit hindeuten, ist ein Ehevertrag aber i. d. R. nicht sittenwidrig. Als verstärkende Umstände kommen insbesondere die Ausnutzung einer Zwangslage, soziale oder wirtschaftliche Abhängigkeit oder intellektuelle Unterlegenheit in Betracht (im Anschluss an BGH XII ZB 303/13, NWB ZAAAE-52188).
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