Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DStV fordert Erhöhung der Größenklassengrenzen
[i] DStV, Pressemitteilung vom 17.10.2017 Das BMF überprüft in der Regel alle drei Jahre die Einordnung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung (BpO). So hatte die Praxis jüngst wieder die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur Festlegung der neuen Größenmerkmale, die ab dem gelten sollen, zu äußern. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) spricht sich in seiner Stellungnahme S 09/17 dafür aus, dass die Größenklassengrenzen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe überdurchschnittlich gegenüber den vorigen Prüfungszyklen erhöht werden. Konkret schlägt der DStV folgende Werte vor:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsart | Betriebsmerkmale in € | Großbetriebe in € | Mittlere Betriebe in € | [i]Vorschlag des
DStVKleinbetriebe in € |
über | ||||
Handelsbetriebe | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn | 8.400.000 325.500 | 1.450.000 90.000 | 280.000 60.000 |
Fertigungsbetriebe | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn | 5.040.000 294.000 | 800.000 90.000 | 280.000 60.000 |
Freie Berufe | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn | 5.500.000 682.500 | 1.400.000 225.000 | 280.000 60.000 |