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NWB Nr. 45 vom Seite 3409

DStV fordert Erhöhung der Größenklassengrenzen

[i] DStV, Pressemitteilung vom 17.10.2017 Das BMF überprüft in der Regel alle drei Jahre die Einordnung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung (BpO). So hatte die Praxis jüngst wieder die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur Festlegung der neuen Größenmerkmale, die ab dem gelten sollen, zu äußern. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) spricht sich in seiner Stellungnahme S 09/17 dafür aus, dass die Größenklassengrenzen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe überdurchschnittlich gegenüber den vorigen Prüfungszyklen erhöht werden. Konkret schlägt der DStV folgende Werte vor:


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Betriebsart
Betriebsmerkmale in €
Großbetriebe in €
Mittlere Betriebe in €
[i]Vorschlag des DStVKleinbetriebe in €
über
Handelsbetriebe
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn
8.400.000
325.500
1.450.000
90.000
280.000
60.000
Fertigungsbetriebe
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn
5.040.000
294.000
800.000
90.000
280.000
60.000
Freie Berufe
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn
5.500.000
682.500
1.400.000
225.000
280.000
60.000

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