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StuB Nr. 17 vom Seite 657

Die wesentlichen Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Gutes bewahren – Neues wagen

Carolin Selig-Kraft, LL.M., und Ulrich Beeger, LL.M.

Das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG) ist die wohl weitreichendste Reform für die betriebliche Altersversorgung (bAV) seit der erstmaligen Einführung des Betriebsrentengesetzes im Jahr 1974. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Es tritt grds. am in Kraft.

Moorkamp, Gesetzesinitiative zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge, StuB 10/2017 S. 383 NWB XAAAG-45393

Kernfragen
  • Inwieweit tragen die Gesetzesänderungen zu einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei?

  • Welche wichtigen arbeitsrechtlichen Änderungen kommen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu?

  • Welche steuerlichen Neuerungen sieht das Gesetz vor?

I. Einleitung

[i]Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung, NWB 32/2017 S. 2417 NWB TAAAG-51656 Seel, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Gesetzentwurf verändert die rechtlichen Grundlagen, NWB 8/2017 S. 582 NWB BAAAG-37338 Schoepffer/Bartsch, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, WP Praxis 3/2017 S. 64 NWB NAAAG-37710 Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördern. Kern des Gesetzes ist das sog. „Sozialpartnermodell“, das erstmals reine Beitragszusagen ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers auf tarifvertraglicher Grundlage vorsieht. Das damit verbundene Garantieverbot ist eine echte Revoluti...

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