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Betriebsrentenstärkungsgesetz – Gesetzentwurf verändert die rechtlichen Grundlagen
Die geplanten Neuregelungen
[i] www.bmf.de Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen zum in Kraft treten. Der Gesetzgeber steht auf dem Standpunkt, dass Betriebsrenten noch nicht ausreichend verbreitet sind. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen bestehen Lücken. Deshalb sind weitere Anstrengungen und auch neue Wege notwendig, um eine möglichst weite Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen. Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die einfach, effizient, kostensicher und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind, werden erweitert: Sozialpartner können künftig auch sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen. Daneben wird ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt. Zude...