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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt Stpfl. steht für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. H. von 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu (Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ErbStG; Art. 63 Abs. 1, Art. 65 AEUV).
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ein Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Sind weder der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes noch die Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer Inländer i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG, sondern gebietsfremde Personen, dann bezieht sich die inländische Steuerpflicht nach dem ErbStG allerdings lediglich auf den Teil des Vermögensanfalls, der in Inlandsvermögen i. S. des § 121 BewG besteht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). § 16 ErbStG trifft hinsichtlich der für die Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigenden persönlichen Freibeträge eine zwischen Fällen der u...