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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu berücksichtigen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 14, § 15, § 16 ErbStG).
Schließen künftige gesetzliche Erben einen Vertrag gem. § 311b Abs. 5 BGB (früher § 312 Abs. 2 BGB), wonach der eine auf seine künftigen Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche gegen Zahlung eines Geldbetrags verzichtet, stellt die Zahlung eine freigebige Zuwendung des Zahlenden i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Nach bisheriger Rechtsprechung (zuletzt NWB GAAAE-42778, BStBl 2013 II S. 922) richtete sich die für die Abfindungszahlung maßgebliche Steu...