Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts
erbrachte Handwerkerleistungen - hier: Herstellung einer Tür
Leitsatz
1.
Die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht
um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der
Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden - hier: Herstellung
einer Haustür in Abgrenzung zur Montage der Haustür
2.
Die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 4 EStG werden
allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.
Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen,
die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem
Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt
sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem
räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem
Haushalt dienen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1447 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3187 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 5 BAAAG-54147
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.08.2017 - 4 K 16/17
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