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FG München Urteil v. - 11 K 2998/16 EFG 2019 S. 540 Nr. 7

Gesetze: EStG § 35a Abs. 4 S. 1, EStG § 35a Abs. 3 S. 1

Fertigung eines Kellergeländers in der Werkstatt des beauftragten Schlossereibetriebs keine steuerbegünstigten Handwerkerleistungen „im” Haushalt des Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, sind nicht als Handwerkerleistungen in einem Haushalt gem. § 35a Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 35 a Abs. 3 S. 1 EStG zu berücksichtigen (vgl. , EFG 2017 S. 1447; im Streitfall: Arbeitskosten für die Fertigung eines Kellergeländers in der Werkstatt des beauftragten Schlossereibetriebs).

2. „In” einem Haushalt wird eine Leistung erbracht, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird. Der Begriff des Haushalts ist insoweit räumlich-funktional auszulegen; es muss sich um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 540 Nr. 7
EStB 2019 S. 287 Nr. 7
CAAAH-09261

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FG München, Urteil v. 13.12.2017 - 11 K 2998/16

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