Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts
erbrachte Handwerkerleistungen - hier: Herstellung einer Tür
Leitsatz
1.
Die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht
um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der
Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden - hier: Herstellung
einer Haustür in Abgrenzung zur Montage der Haustür
2.
Die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 4 EStG werden
allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.
Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen,
die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem
Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt
sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem
räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem
Haushalt dienen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1447 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3187 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 5 BAAAG-54147
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.08.2017 - 4 K 16/17
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