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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 16/17 EFG 2017 S. 1447 Nr. 17

Gesetze: EStG § 35a Abs. 3, EStG § 35a Abs. 4

Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen - hier: Herstellung einer Tür

Leitsatz

1. Die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden - hier: Herstellung einer Haustür in Abgrenzung zur Montage der Haustür

2. Die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 4 EStG werden allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1447 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3187
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 5
BAAAG-54147

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.08.2017 - 4 K 16/17

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