Die Erde – Eine Scheibe?
Bis in die Gegenwart behauptete die „Flat Earth Society“, die Erde sei flach. „Beweis“: Wenn die Erde eine Kugel wäre, müsste der Horizont gekrümmt sein. Wenn man aber auf eine Ebene blickt und der Horizont gerade erscheint, muss der Erdboden flach sein. Finstere Mächte behaupten freilich etwas anderes, um die Welt komplexer darzustellen als sie ist.
Andreas Barckow , Präsident des DRSC, erteilt ähnlichen Verschwörungstheorien im Interview mit der eine Absage: „Zunächst einmal halte ich nicht viel von dem Komplexitätsmythos – ich kenne keinen Normengeber, der morgens mit dem Vorsatz ans Werk schreitet, einen simplen Sachverhalt bewusst komplex zu gestalten. Unsere Welt ist heute nun mal viel komplexer und schnelllebiger als vor zehn, zwanzig Jahren.“
Der bei Anwendern und Kommentatoren gleichermaßen beklagten Komplexität der Anhangangaben widmet sich das von Josef Baumüller und Bang Nguyen dargestellte Diskussionspapier „Disclosure Initiative – Principles of Disclosure“ (DP/2017/1) . Auch diese Autoren kommen zu keinem schlichten Fazit: „Je stärker freilich Wesentlichkeitsüberlegungen als Grundlagen von Berichtspflichten betont werden, umso herausfordernder gestaltet sich deren Überprüfung (...). Dies ist freilich mit Mehrkosten verbunden, so dass selbst eine Reduktion der getätigten Angaben aus Sicht der berichtenden Unternehmen nicht notwendigerweise mit einer Kosteneinsparung verbunden sein muss.“
Das damit angesprochene Kostenproblem behandeln Kathrin Holzeder und Burkhard Kahre in ihrem Beitrag zum Verhältnis von Kosten und Nutzen bei der Normierung der internationalen Rechnungslegung . Am Beispiel der Entwicklung von IFRS 15 gelangen sie zu einem wenig erfreulichen Befund: „Eine konkrete und überzeugende Kosten-Nutzen-Abwägung ist somit nicht erkennbar. Diese Missachtung der Kostenseite durch den IASB kann zu einer schleichenden Akzeptanzkrise der IASB-Rechnungslegung führen.“
Immerhin bemüht sich der IASB, im Rahmen von Post-Implementation Reviews Unzulänglichkeiten neuer Standards zu beseitigen. Carola Rinker erläutert im Detail praxisgerecht den Entwurf zu Änderungen an IFRS 8 und IAS 34 und gelangt zu einem moderat positiven Befund: „Der IASB hat die Regelungen konkretisiert und ausgeweitet. Teilweise bisher unklare Anforderungen wurden präzisiert.“
In einem bedingt durch das Thema notwendig stärker technisch ausgerichtetem Beitrag beleuchten Stefan Müller und Robert Schamber die Modifizierung des Standardmechanismus zum cashflow hedge accounting für Nettopositionen nach IFRS 9 . Sie zeigen u. a. mögliche Kollisionen zwischen speziellen Ausweisvorschriften für Nettopositionen und den Vorschriften zur sog. Buchwertanpassung (basis adjustment) auf, wobei „durch eine Exkludierung der Buchwertanpassung für Ausweiszwecke (...) der positive Effekt aus der automatischen Erfolgswirksamkeit des basis adjustment verpufft und die Komplexität sowie der Arbeitsaufwand bei der Abschlusserstellung zunehmen.“
Auf der anderen Seite der Scheibe – down under also – wird manches weniger problematisch wahrgenommen, wie Nadja Salewski und Carsten Theile in ihrem Beitrag Rechnungslegung in Australien darlegen . „Hinter den australischen Rechnungslegungsvorschriften verbergen sich weitestgehend die IFRS, die nicht nur von kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden sind.“
Beste Grüße
Norbert Lüdenbach
Fundstelle(n):
PiR 7/2017 Seite 1
WAAAG-49368