(Nicht nur) GoBD-Tipps für die Praxis
Die Umsetzung der GoBD im Fokus der Betriebsprüfungen
Ganz unscheinbar als schlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums und für Viele im Jahreswechsel 2014/2015 mit seinen zahlreichen rechtlichen Änderungen zunächst auch fast unbemerkt, haben sie im November 2014 das Licht der Steuerwelt erblickt – die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Wie so oft im Leben, haben es die unscheinbaren Dinge häufig in sich. Schnell war klar, da kommt auf die Selbständigen und Unternehmen einiges zu. Denn die GoBD beschreiben nicht nur, wie sich die Finanzverwaltung die mit Hilfe von Software und IT-Systemen erstellte Buchführung und die sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt. Auch die Kriterien für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurden konkretisiert und verschärft. Zwar bemängelte die Fachliteratur schon bald die Praxisferne der GoBD und die ausufernden Anforderungen an die Dokumentation aller DV-Systeme (z. B. ; ). Selbst die Tauglichkeit der GoBD als Beurteilungsmaßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde infrage gestellt (s. hierzu ). Nichtsdestotrotz gelten die GoBD in unveränderter Fassung seit 2015. Und jetzt wird es ernst. Die Umsetzung der GoBD ist in den Fokus der Betriebsprüfungen gerückt. Vor allem die Revisionssicherheit von Warenwirtschafts-, Fakturierungs- und anderen Vorsystemen, die zeitnahe Aufzeichnung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen und das Vorliegen von Verfahrensdokumentationen hat die Finanzverwaltung zu neuen Prüfungsschwerpunkten erklärt. Herold/Volkenborn haben dies zum Anlass genommen, auf einmal die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis zusammenzustellen. Punkte, die Sie als Steuerberater gemeinsam mit Ihren Mandaten dringend klären sollten.
Tipps für die Praxis geben auch die Autoren unserer neuen Reihe „Fokus Finanzgericht“. Behandelt werden hier gängige Probleme im finanzgerichtlichen Verfahren, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl verfahrensrechtliche als auch wiederkehrende materiell-rechtliche Fragestellungen, wie etwa die Anfechtung von Abrechnungsbescheiden oder Prüfungsanordnungen, einzelne Probleme im AdV-Verfahren oder Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von gesonderten und einheitlichen Feststellungen bzw. Verlustfeststellungsbescheiden. Aber eben auch Probleme im Zusammenhang mit Angehörigenverträgen, Repräsentationsaufwendungen oder Haftungsvoraussetzungen. – Den Beginn macht Böwing-Schmalenbrock, der auf auf die besondere Zugangsvoraussetzung der gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung hinweist.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 905
XAAAG-40941