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Die GoBD – Tauglicher Beurteilungsmaßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung?
Zur Not auch finanzgerichtliche Schritte in Erwägung ziehen
[i]Dißars, Die neuen Grundsätze für die ordnungsgemäße elektronische Buchführung, NWB 7/2015 S. 405; Odenthal, Was bedeuten die neuen GoBD für die Praxis?, BBK 3/2015 S. 122; Burlein/Odenthal, Die neuen GoBD zur IT-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff, Beilage zu BBK 3/2015 S. 1; Herrfurth, Die neuen GoBD zur DV-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff, StuB 7/2015 S. 250Am (BStBl 2014 I S. 1450) veröffentlichte das BMF die . Das BMF-Schreiben fasst insbesondere die bisherigen BMF-Schreiben zu den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ sowie zu den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ zusammen und konkretisiert die (aus Finanzverwaltungssicht) erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Grundsätze ordnungsmäßiger elektronischer Buchführungssysteme. Der folgende Aufsatz beschäftigt sich nicht mit dem Inhalt des GoBD-Schreibens, sondern setzt sich vielmehr mit der Frage auseinander, ob das Schreiben und die darin geregelten „Grundsätze“ auf die Steuerpflichtigen persönlich und sachlich anwendbar sind und damit ein tauglicher Beurteilungsmaßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sein können.