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Auslagerung von Gesellschafter- Geschäftsführer-Pensionszusagen auf Unterstützungskassen erschwert
Anmerkung zum
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil den Durchführungswegwechsel von Pensionsverpflichtungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gewürdigt und ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen. Im vorliegenden Streitfall stuft der BFH die Übertragung des noch nicht erdienten Teils (sog. future service) einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse generell als Neuzusage ein. Das Urteil sorgt für Verunsicherung in der Praxis, erschwert es doch insbesondere die Übertragung von Pensionszusagen bei älteren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.
I. Sachverhalt
[i]Ott, Die steuerrechtliche
Behandlung von Pensionszusagen, StuB 6/2016 S. 214
NWB DAAAF-69111
Gehrmann,
Gesellschafter-Geschäftsführer, infoCenter
NWB XAAAB-04820
Gehrmann, Verdeckte
Gewinnausschüttungen, infoCenter
NWB QAAAA-88453 Im vom BFH
entschiedenen Sachverhalt ging es um das Vorliegen einer
verdeckten Gewinnausschüttung im
Zusammenhang mit einer dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer H
erteilten Pensionszusage in den Streitjahren 2008 und 2009.
Bei der Klägerin, einer 1994 gegründeten GmbH, war der im März 1952 geborene H alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarte er mit dem Datum vom mit der Gesellschaft eine unmittelbare Versorgungszusage, wonac...