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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Körperschaftsteuer: Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt laut BFH auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage in Gestalt einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage.

Als Nächstes haben wir ein Urteil zur Körperschaftsteuer ausgewählt. Der Bundesfinanzhof hält an seiner sog. Erdienens-Rechtsprechung fest.

Der I. Senat des BFH hat bekräftigt: Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt.

Dieser von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz gilt – so die Münchener Richter in ihrer aktuellen Entscheidung – auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage in Gestalt einer rückgedeckten Zusage über eine Unterstützungskasse.

Wird der Zeitra...

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