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infoCenter (Stand: Januar 2019)

Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen: Bewertung in der Handelsbilanz

Jürgen Pradl

1. Handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen

1.1. Bewertungsverfahren

Nach den Umsetzungshinweisen des IDW zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen ist für die handelsrechtliche Bewertung sowohl eine modifizierte Bewertung nach dem Teilwertverfahren als auch eine Bewertung nach dem quotierten Anwartschaftsbarwertverfahren sowie die Anwendung der PUC-Methode zulässig (Tz. 4.3 des IDW RS HFA 30 i. d. F. vom ). Ferner ist davon auszugehen, dass auch eine Bewertung nach dem Gegenwartswertverfahren zulässig sein muss.

Das IDW führt jedoch einschränkend aus, dass bei vertraglichen Besonderheiten, die die gleichmäßige Verteilung des Altersversorgungsaufwands über die gesamte aktive Dienstzeit ausschließen, das Teilwertverfahren zu handelsrechtlich unzutreffenden Wertansätzen führt. Dies ist bspw. der Fall bei Versorgungszusagen, die auf einer einmaligen Entgeltumwandlung des Versorgungsberechtigten beruhen, oder auch bei solchen Zusagen, die Besonderheiten bei der vertraglichen Verteilung der Mittelansammlung aufweisen. ...

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