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RENO Nr. 1 vom Seite 18

Was ändert sich 2017?

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und bringt doch schon die ersten gesetzlichen Änderungen mit sich. Die Erhöhung des Mindestlohns und der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes sind nur zwei der Änderungen, die auf uns zukommen.

Mindestlohngesetz

Ziel des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist nach wie vor die Senkung der Arbeitnehmer, die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. In Deutschland gilt seit dem ein allgemein branchenübergreifender Mindestlohn von 8,50 €/Stunde.

Die Mindestlohngrenze darf nur noch in bestimmten Fällen unterschritten werden. Zu diesen Ausnahmen gehören die Beschäftigung von Minderjährigen, die Ausbildung, das Ehrenamt, grundsätzlich auch das Praktikum sowie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten.

Erhöhung des Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission, bestehend aus dem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kreise der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft (§§ 4 ff. MiLoG), hatte nach Einführung des MiLoG nunmehr erstmals bis zum mit Wirkung zum über die Anpassung des Mindestlohns zu beschließen.

Der Mindestlohn erhöhte sich mit Jahresbeginn um 0,34 €...