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Die Option nach § 9 UStG unter Berücksichtigung von Teiloption und Nutzungsänderung
Anforderungen, Beispiele, Stolperfallen
In der Praxis spielt die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG gerade in Fällen der Grundstücksveräußerung sowie der Vermietung und Verpachtung von Immobilien eine große Rolle. Dadurch wird dem leistenden Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, seinerseits Vorsteuer zu ziehen. Allerdings steckt auch hier der Teufel immer im Detail, so dass der folgende Beitrag sich auch den Problemfeldern einer solchen Option zuwendet.
I. Unionsrechtliche Vorgaben
Im Wesentlichen beruht § 9 UStG auf Art. 137 MwStSystRL (Meyer in Weymüller, UStG, 2015, § 9, Rn. 20; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., Losebl. Stand: Sept. 2013, § 9, Rn. 1; Widmann in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Komm., Losebl. Stand: , § 9, Rn. 2).
II. Option zur Umsatzsteuer
1. Voraussetzungen für die Option
a) Zur Ausübung der Option berechtigte Person
Grundsätzlich kann nur der leistende Unternehmer die Option ausüben. Dies ist auch bei Gutschriften zu beachten, so dass der Aussteller der Gutschrift sich nicht wirksam über den diesbezüglichen Willen des leistenden Unternehmers hinwegsetzen kann (Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., Losebl. Stand: Sept. 2013, § 9, Rn. 11; Widmann in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Komm., Losebl. Stand: ,...