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Widerruf einer Option nach § 9 UStG
Ausführliche Darstellung einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Leistungsempfänger
Der leistende Unternehmer kann bei bestimmten Steuerbefreiungen einen Umsatz steuerpflichtig behandeln. Diese Option kann für den Leistungsempfänger mit Risiken verbunden sein. Widerruft der leistende Unternehmer seine Option zur Steuerpflicht, wird der Umsatz rückwirkend steuerfrei und der Leistungsempfänger verliert unabhängig von seinem Einverständnis durch den Widerruf rückwirkend den bisher berechtigten Vorsteuerabzug, wie der folgende Beitrag zeigt.
I. Option zur Steuerpflicht
Regelmäßig führen Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8–28 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 2 und 3 UStG) und unter Umständen zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG . Da in der Unternehmerkette die Steuerbefreiungen zu einer Steuerkumulation führen können, räumt das Gesetz dem Unternehmer in den Grenzen des § 9 UStG das Recht ein, auf bestimmte Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten.
Die Vorschrift des § 9 UStG beruht auf Art. 137 MwStSystRL. Danach können die Mitgliedstaaten Steuerpflichtigen das Recht einräumen, sich bei den in Art. 137 MwStSystRL benannten Umsätzen für eine Besteuerung zu entscheiden. Der Zweck dieses Verzichts auf die Steuerbefreiung liegt in der Beseitigung des Wettbewerbsnachteils beim leistenden Unternehmer, indem ihm der A...